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Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pflicht und Chance

Psychische Gefährdungsbeurteilung – Pflicht und Chance
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5 und § 6) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten hinsichtlich psychischer Belastungen zu beurteilen.
Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und so die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und zu fördern.
Wir sehen hierin eine große Chance die Mitarbeitenden einzubeziehen und individuelle Maßnahmen generieren zu können.
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